Empfehlungen für die Wiedereröffnung von Bibliotheken
Bibliotheken können nach dem gemeinsamen Bund/Länder-Beschluss am 15.04.2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen und Wahrung des Abstands von 1,5 bis 2 m geöffnet werden. Der dbv hat in einer Empfehlungsliste Punkte zusammengestellt, die als Anregung verstanden werden sollen. Sie müssen individuell überprüft und in einem lokalen Konzept bzw. Hygieneplan bedarfsgerecht festgelegt werden.