Förderprogramme

Förderprogramme des dbv

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) ist erneut als einer von 27 Programmpartnern für das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgewählt worden. Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ (2023-2027) knüpft der dbv an das erfolgreiche Vorgängerprogramm „Total Digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien“ (2018 – 2022) an.

Das Förderprogramm hat das Ziel, Kinder und Jugendliche für das Lesen, Erzählen und Gestalten mit digitalen Medien zu begeistern. Im Rahmen der geförderten Projekte sollen sie Geschichten kennenlernen und dazu angeregt werden, sich mit digitalen Medien kreativ auszudrücken. Mögliche Vorhaben sind u.a. Bilderbuch-Kinos, Social-Reading-Projekte, digitale Schnitzeljagden, Rallyes mit Geo- und Edu-Caching, Video- und (Trick-)Filmwerkstätten, Hörspielproduktionen, Erstellung von E-Books und Robotik-Workshops.

Interessierte Bibliotheken und andere Einrichtungen können ab dem 26. Oktober bis zum 20. November 2022 Projekte der digitalen Leseförderung beantragen. Geplant sind künftig zwei Ausschreibungen pro Jahr.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Ausschreibung finden Sie auf www.bibliotheksverband.de/gemeinsam-digital-kreativ-mit-medien.

Die Pressemitteilung des Deutschen Bibliotheksverbandes können Sie hier DOWNLOADEN.

Ansprechpartner:

Anne Wellingerhof
Programmleiterin „Gemeinsam Digital!“
Tel. 030 644 98 99 28
E-Mail: wellingerhof@bibliotheksverband.de

Das Digitalprogramm „WissensWandel“ des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) erhält zusätzlich fünf Millionen Euro zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben von Bibliotheken und Archiven. Ab dem 15. September 2021 können Bibliotheken und Archive ihre Förderanträge beim dbv einreichen. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember 2021. Die bewilligten Projekte können vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 durchgeführt werden.

Das Programm „WissensWandel“ des Deutschen Bibliotheksverbandes wird innerhalb von NEUSTART KULTUR von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Gefördert Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven, mit dem Ziel, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtung. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.

Alle Details zum Programm „WissensWandel“ und zur Antragsstellung finden Sie unter: www.bibliotheksverband.de/wissenswandel

Die Pressemitteilung des Bundesverbandes können Sie hier DOWNLOADEN.

Ansprechpartner:

Kerstin Meyer, Programmleiterin: meyer@bibliotheksverband.de
Tatyana Borisova, Programmreferentin: borisova@bibliotheksverband.de

Total Digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien.

Ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv) im Rahmen der zweiten Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2018-2022) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

100%-Förderung mit einem Maximalbetrag von 25.000 € pro Kalenderjahr.

Weitere Informationen gibt es HIER.

Ansprechpartner und Unterstützer bei der Antragsstellung:

Brigitta Wühr (Projektleitung)
Email: wuehr@bibliotheksverband.de
Tel.: 030 / 644 98 99 13

Das Qualifizierungsprojekt hat das Ziel, das umfangreiche Wissen von Bibliotheksmitarbeiter*innen durch Wissenstransfer und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Medien- und Informationskompetenz sowie ihre praktischen Erfahrungen in der Vermittlung der Medienbildung in die Fläche zu bringen und an lokale Multiplikator*innen aus den Bereichen Bildung, Erziehung und Soziales weiterzugeben. (August 2019 – Juli 2022)

Ansprechpartner

Kristin Bäßler (dbv / Projektleitung)
Email: baessler@bibliotheksverband.de
Tel.: 030 / 644 98 99 25

Weitere Förderprogramme

ab sofort startet die zweite Ausschreibung für die Förderung Regionaler Kultureller Ankerpunkte im Ländlichen Raum im Land Brandenburg. Mit dieser Ausschreibung setzt das MWFK die seit 2021 erfolgreich umgesetzte gezielte Förderung für eine strukturelle Entwicklung der kulturellen Infrastruktur im ländlichen Raum fort. Die aktuelle Ausschreibung richtet sich gezielt an jene Landkreise, in denen es noch keine kulturellen Ankerpunkte gibt, um diese wichtige strukturbildende Förderung auch überall im Land zur Entfaltung zu bringen.

Durch die dreijährige Förderung wird den Ankerpunkten Planungssicherheit gewährleistet, um die Strukturen vor Ort zu entwickeln und zu stärken. Die Vernetzungen mit der Zivilgesellschaft und mit anderen Akteurinnen und Akteuren aus der eigenen Region und dem ganzen Land sind dabei integraler Bestandteil der Arbeit der Ankerpunkte.

Entscheidend ist dabei: Die regionale kulturellen Ankerpunkte sollen aus den Regionen heraus entwickelt und von dort getragen werden. Ankerpunkte sollen über das klassische Verständnis von Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure in die Angebote einbinden. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate, Programme oder Aktivitäten werden dabei nicht gemacht.

Im Zuge der ersten Förderrunde konnten Ende 2021 neun Ankerpunkte ausgewählt werden – ihre Arbeit trägt bereits Früchte. Die Ankerpunkte kennzeichnen unterschiedliche thematische Schwerpunkte und Arbeitsweisen; sie sind ein Spiegel der vielseitigen Kulturarbeit in den ländlichen Räumen Brandenburgs.

Bis zum 4. Juni 2023 können sich nun Einrichtungen oder Verbünde aus jenen Landkreisen als Ankerpunkte bewerben, die in der ersten Förderrunde noch nicht berücksichtigt werden konnten, und eine landesseitige Fördersumme von 70.000 bis 83.000 Euro pro Jahr beantragen. Dies betrifft die Landkreise Barnim, Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald Lausitz, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. Sofern der Sitz des koordinierenden Ankerpunktes in einem der genannten Landkreise liegt, können im Rahmen einer kooperativen Antragstellung aber auch Orte in den übrigen Landkreisen beteiligt werden. Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2023.

Angesichts des nicht sehr großen Bewerbungszeitfensters ist mir wichtig zu betonen, dass die detaillierte Konzeption der dreijährigen Projekte dabei noch nicht mit der Antragstellung abgeschlossen sein muss. Vielmehr ist die auch konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung der kulturellen Arbeit des Ankerpunktes ausdrücklich erwünschter Aspekt des Programms.

Die Förderrichtlinie, das dem Programm zugrunde liegende Konzept sowie alle Antragsformulare und Links zu den bereits geförderten Ankerpunkten finden Sie HIER.

Mit dem Strukturförderungsprogramm des Deutsche Literaturfonds zur Wiederaufnahme literarischer Veranstaltungen konnten seit 2020 wieder tausende literarische Begegnungen ermöglicht werden. Durch eine erneuter Erhöhung der verfügbaren Mittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien können auch im Jahr 2023 wieder zahlreiche neue Veranstaltungen gefördert werden.

Das Programm richtet sich unmittelbar an alle Institutionen und Veranstalter, bei denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen können und auf ein Publikum stoßen: an Bibliotheken und Buchhandlungen, Literaturhäuser und Literaturbüros (insbesondere jene in den kleineren Städten sowie im ländlichen Raum), Kulturhäuser, Lesereihen und Lesebühnen, Museen und Theater, auch literarische Programme an Schulen und Hochschulen.

Nicht die Autorinnen und Autoren bewerben sich, sondern die Veranstalter planen.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie HIER

Landesförderprogramm kulturelle Bildung und Partizipation

Die Förderung ist erneut in 2 Förderlinien möglich:

Förderlinie 1:

  • neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
  • noch nicht begonnen haben und
  • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.

Förderlinie 2:

  • mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
  • die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.

Der Förderschwerpunkt mit dem Titel „Interkulturelle Vielfalt und Integration“ wird beibehalten und kommt in beiden Förderlinien zur Anwendung.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen gibt es HIER

Ansprechpartner:

Karin Kranhold
Tel.: 0331 – 582 50 121
Email: k.kranhold@gesellschaft-kultur-geschichte.de

Hochdrei Stadtbibliotheken verändern

Förderung der Kulturstiftung des Bundes  von unkonventionellen Ideen und kreativen Formaten, die es den Stadtbibliotheken auf Dauer ermöglichen, sich als offene Orte der Begegnung zu etablieren (bis 2022). Angebot von Werkstätten, die Workshops zu Themen wie Kommunikation, Kooperation oder
Teilhabe anbieten.

Weitere Informationen gibt es HIER